Junge Schwarzstörche (Ciconia nigra) im Horst im Projektgebiet Kalletal (Kreis Lippe)

LEISTUNGEN

FFH-Verträglichkeit

Für Pläne (z.B. einen Bebauungsplan) oder Projekte (z.B. einen Windpark, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein Gebiet des Netzes "Natura 2000" ( FFH -Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, schreibt Art. 6 Abs. 3 der FFH -Richtlinie bzw. § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes die Prüfung der Verträglichkeit dieses Projektes oder Planes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes vor.

Dabei ist zunächst in einer FFH -Vorprüfung auf Grundlage vorhandener Daten zu klären, ob es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes kommen kann. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen, so ist eine vertiefende FFH -Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Die FFH -Verträglichkeitsprüfung erfolgt auf der Basis der für ein Schutzebiet festgelegten Erhaltungsziele. Zentrale Frage ist, ob ein Projekt oder Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Prüfgegenstand einer FFH -VP sind somit die:

  • Lebensräume nach Anhang I FFH -RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten,
  • Arten nach Anhang II FFH -RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte sowie
  • biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o.g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind.

Junge Schwarzstörche (Ciconia nigra) im Horst im Projektgebiet Kalletal (Kreis Lippe)