Naturschutzgebiet mit Moorbiotop im Projektgebiet Kirchhundem (Kreis Olpe)
LEISTUNGEN
Eingriffsregelung
Das Prinzip der Eingriffsregelung lautet: Was an der einen Stelle von Natur- und Landschaft verloren geht, soll - sofern es nicht zu vermeiden ist - möglichst ähnlich und möglichst in der Nähe wiederenstehen. Dieser Schadensersatz an Natur- und Landschaft ist in den Naturschutzgesetzen verankert und gilt für zahlreiche Eingriffstypen, wie zum Beispiel: Abgrabungen, Bauvorhaben, Gewässerausbau, Straßenbau, Windenergieanlagen und Kabeltrassen. Unsere Aufgabe ist es, im Rahmen dieser Vorgaben eine praktische Umsetzung für die Natur zu ermöglichen. Dazu erstellen wir landschaftspflegerische Begleitpläne oder Grünordnungspläne, die eine naturschutzorientierten Optimierung der Vorhaben ermöglichen.
Naturschutzgebiet mit Moorbiotop im Projektgebiet Kirchhundem (Kreis Olpe)