Vor dem Abriss eines Gebäudes ist eine Artenschutzprüfung erforderlich (Kreis Gütersloh)
LEISTUNGEN
Ökologische Baubegleitung
Viele Nebenbestimmungen zu Bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen enthalten Auflagen (Nebenbestimmungen), wonach die Durchführung eines Vorhabens von einem ökologischen Fachmann zu begleiten ist. Dabei sind im Rahmen einer ökologischen Bauleitung baubedingte Beeinträchtigungen zu vermeiden und potentielle, artenschutzrechtliche Konflikte sowie deren Lösungsmöglichkeiten darzustellen. Häufig hat ein Genehmigungsinhaber zu dokumentieren, ob eine Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahme die erforderliche Wirksamkeit für den Naturhaushalt oder geschützte Tier- und Pflanzenarten hat.
Vor dem Abriss eines Gebäudes ist eine Artenschutzprüfung erforderlich (Kreis Gütersloh)